Wie erreichen Sie uns?
Sie erreichen uns telefonisch und persönlich in der Praxis (hier finden Sie unsere Sprechzeiten). Sollten Sie keinen Therapeuten persönlich erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf Band, da wir die Behandlung nicht unterbrechen. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.
Wie lange dauert eine Physiotherapie-Behandlung?
Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 10 und 60 Minuten vor, je nach Verordnung. Die Vor- und Nachbereitung der Physiotherapie ist Bestandteil der Behandlungszeit. Die Bestellzeit sollte von Ihnen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten
Was muss ich tun wenn ich einen Behandlungstermin nicht einhalten kann?
Wir garantieren Ihnen in der Regel, dass Sie pünktlich zum genannten Termin behandelt werden und somit keine Wartezeit mitbringen müssen.
Fall Sie einen Behandlungstermin nicht (rechtzeitig) wahrnehmen können, informieren Sie uns spätestens 24 Stunden vorher und geben uns rechtzeitig Gelegenheit, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben bzw. eine Terminverschiebung zu organisieren.
Wie viel Physiotherapie-Anwendungen bekomme ich verordnet?
Die Verordnungsmenge wird durch den Heilmittelkatalog vorgegeben. Der Arzt muss sich je nach Diagnose und Heilmittelfall an diese Vorgaben halten. Sollte diese Verordnungsmenge nicht ausreichen, um das Behandlungsziel zu erreichen, hat der Arzt die Möglichkeit eine Verordnung außerhalb des Regelfalles auszustellen. Damit ist die weitere Therapie gewährleistet. Je nach Krankenkasse muss in diesem Fall jedoch eine Genehmigung dieser Verordnung erteilt werden. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.
Gibt es in der Nähe Parkplätze bzw. einen barrierefreien Praxiseingang?
Wir liegen im Zentrum von Nagold am Vorstadtplatz und liegen in unmittelbarer Nähe der öffentlichen Parkplätze die die erste Stunde kostenfrei sind. Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar.
Was muss ich beim 1.Termin einer Therapie beachten?
1.Die Versicherten-Karte:
Die Karte wird von uns eingelesen.Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte die Befreiungskarte Ihrer Krankenkasse mit.
2. Das nötige “Kleingeld” mitbringen:
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Wir sind verpflichtet diese in voller Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütung erhöhen, sondern komplett Ihrer Krankenkasse gehören. Die Tatsache, dass wir die Zuzahlung für die Rezepte von den Patienten einfordern müssen, erhöht lediglich unseren Verwaltungsaufwand. Sie erhalten für alle Zuzahlungen von uns eine Quittung, die Sie ggf. zur Prüfung und Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Was ist zu tun, wenn ich einen Behandlungs-Termin nicht einhalten kann?
Eine Absage sollte nur in wirklich dringenden Fällen erfolgen. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf gewährleisten zu können, sollte eine Absage spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Sobald Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, rufen Sie uns bitte an und sprechen, falls Sie uns nicht persönlich erreichen, eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung stellen müssen.
Sie haben weitere Fragen? Wir freuen uns über Ihre Anfrage.